Kreisausländerbeirat Gießen

Stellungnahme Tim van Slobbe zum Gesetzesentwurf CDU/Grüne zur Beteiligung von Ausländer*innen

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Stellungnahme Tim van Slobbe zum Vorschlag der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“

KRITIKPUNKTE

  1. Die Festschreibung auf nur „Integration“ ist monothematisch. Gesetzliche Aufgabe Ausländerbeiräte nach §88 HGO: das Vertreten der Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde, und das Beraten der Organe der Gemeinde. Das ist eine extrem breite Aufgabe, und die Ausländerbeiräte beschäftigen sich auf dieser Basis mit Dutzenden von Themen. Integration ist eins von diesen vielen Themen, oder das was bestenfalls bei diesem Prozess möglicherweise als Nebenprodukt hinten rauskommt. Denn: Die Integration ist nicht Aufgabe der Ausländerbeiräte, sondern der Gesamtgesellschaft.
  2. Eigenschaften einer Kommission: Kommissionen tagen nicht öffentlich. (§67 HGO)   Die Ausländerbeiräte vertreten die Interessen der ausländische Einwohner öffentlich und sichtbar in Ausschüssne und Stadtverordnetenversammlungen bzw. Kreistagen. Dort können sie auch auf aktuelle Entwicklungen in der politischen Diskussion spontan reagieren und die Sichtweise der Migrant*innen vertreten. Das ist sichtbare politische Partizipation.  Kommissionen tagen nicht öffentlich. Die Ergebnisse der Diskussion werden schriftlich den Ausschüssen vorgelegt oder vom Bürgermeister bekannt gegeben. Eine direkte Reaktion ist nicht möglich. Die Ausländer / Migranten verschwinden aus dem öffentlichen politischen Geschehen der Kommune, sie sind dort nicht mehr sichtbar. Lediglich in einem nicht-öffentlichen „Miteinander an einem Tisch“ mit Vertretern der Gemeindeorgane können sie als „sachkundige ausländische Einwohner/innen“ ihre Meinung einbringen.
  3. Autonomie der Ausländerbeiräte: Ausländerbeiräte haben das Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu organisieren durch eine eigene Geschäftsordnung, das heißt ein Ausländerbeiratist weitestgehend autonom und bestimmt selbst, mit was er sich wann wie beschäftigt. Das ist geregelt in §87 HGO.  Eine Kommission untersteht nach §72 HGO dem Bürgermeister bzw. dem Landrat. Dieser lädt ein und legt die Tagesordnung fest. Das heißt: Die Autonomie ist komplett weg.
  1. Der Vorschlag sieht vor, dass Gemeinden sich zwischen der Beibehaltung ihres bestehenden Ausländerbeirates und die Auflösung des Ausländerbeirates zugunsten der Einrichtung einer Integrations-Kommission entscheiden können. Es soll gewährleistet sein, dass Ausländerbeiräte in denjenigen Gemeinden, in denen diese Beteiligungsform bislang zu guten Ergebnissen geführt hat, auch in Zukunft fortgeführt werden können.
  2. Dieser Vorschlag ist zutiefst undemokratisch. Wer entscheidet was „gute Ergebnisse“ sind? Wenn ein Ausländerbeirat sich konsequent für die Interessen der ausländischen Einwohnern einsetzt, eckt er oft an. Er muss Mängel benennen, unbequem sein, macht sich nicht unbedingt nur Freunde. Und rechtsextreme Parteien werden immer zum Ergebnis kommen, dass der Ausländerbeirat in der Kommune keine guten Ergebnisse erzielt. Auch genannt wird das Beispiel, dass in einer Kommune der Ausländerbeirat nicht gut sei, wenn sie nur aus einer Liste bestehen würde, die nicht die Pluralität abbilden würde. Die Idee, das Ergebnis eines demokratischen Prozesses abzulehnen und es als Grund zu benutzen ein Ausländerbeirat abzuschaffen zugunsten einer Integrationskommission ist ein demokratischer Offenbarungseid. Das ist wie wenn man vorschlagen würde, den Landtag abzuschaffen weil einem das Wahlergebnis der Landtagswahl nicht gefällt.

RECHTSEXTREMISMUS

FAZIT
Eine gute Demokratie lässt sich immer am Umgang mit ihren Minderheiten erkennen.

Wir sind entsetzt und schockiert, sowohl über das Vorhaben an sich als über das Verfahren.

Viele Kommunen werden im Rahmen der Option die ihnen oft lästige Ausländerbeiräte durch
harmlose und personell und thematisch besser kontrollierbare Integrations-Kommissionen ersetzen.

Das hier vorliegende Konzept wird daher nach Einschätzung der agah, so es denn in dieser Form
umgesetzt werden sollte, zu einer faktischen Abschaffung der hessischen Ausländerbeiräte führen.
Stellungnahme Tim van Slobbe zum Vorschlag der Hessischen Landesregierung „Verbesserung der politischen beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“ S4

VORSCHLÄGE
Sollte die „Verbesserung der politischen Beteiligung hier lebender Ausländerinnen und Ausländer“
wirklich das Ziel der Fraktionen CDU und B90/Grüne sein, kann das erreicht werden durch folgende
Vorschläge: