Kreisausländerbeirat Gießen

Fragen an die Parteien - Antworten CDU

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Kommunalwahlen im Landkreis Gießen 6. März 2016:

Fragen an die Parteien

1. Werden Sie eine Integrationsstrategie für den Landkreis entwickeln und umsetzen? Wenn ja, wie?

Es ist zu prüfen, inwieweit das Arbeitsmarktintegrationsprojekt des Landkreises Marburg-Biedenkopf nicht auch im Landkreis Gießen umgesetzt werden kann. Arbeitsmarktintegration ist einer der wichtigsten Formen der Integration, da es den Menschen ermöglicht ein Leben in Selbstbestimmung zu führen. Für die Integration in die Dorf/Stadtgemeinschaft gilt es die vielen ehrenamtlichen Initiativen weiter zu stärken.

2. Sozialer Wohnungsbau: Schon bevor immer mehr Flüchtlinge in den Landkreis gekommen sind, gab es zu wenig Wohnraum, der zu den Bedingungen der KdU (Kosten der Unterkunft) verfügbar war. Jetzt wird auch für viele Flüchtlinge Wohnraum dringend gebraucht, so dass kurzfristig hunderte Wohnun­gen in diesem Preissegment fehlen. Was werden Sie tun, um dieses Problem anzugehen?

Der Landkreis Gießen hat bereits Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen (Wohnungsbaugesellschaft) weitere Maßnahmen sind vorerst aus unserer Sicht nicht notwendig.

3. Wie wollen Sie die Sicherheit von Frauen und Kindern vor sexuellen Über­griffen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber des Landkreises sicherstellen?

(Frage aus dem AK „Migrantinnen“)

Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Menschen in unseren Unterkünften sind nicht hinnehmbar. Es gilt hier die Sozialarbeiter und die Ehrenamtlichen weiter zu schulen, damit sie sich vor Ort um jeden Fall kümmern und präventiv tätig werden: Es muss permanent und verständlich kommuniziert werden, dass das in unserem Land nicht toleriert wird. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass jeder Vorfall polizeilich und strafrechtlich verfolgt wird.

4. Wir nehmen mit Besorgnis wahr, dass gruppenbezogene Menschenfeind­lichkeit, verbreitet durch rechtspopulistische und xeno­phobe Gruppierungen in Alltag und Politik, besonders auch in der Mitte der Gesellschaft salonfähiger wird. Welche Maßnahmen wollen Sie hiergegen konkret ergreifen auf kom­munaler Ebene?

5. Viele Familien, die hierher kommen, haben Kinder im Kindergarten-Al­ter. Den Flüchtlingsfamilien ist es wichtig, dass ihre Kinder in den Kin­dergarten gehen, weil sie um den Wert der Bildung für die Integration wissen. Diese Haltung wird durch die hohe Zahl der Anmeldungen be­stätigt.

Wie kann man die Einrichtungen konkret in die Lage versetzen und die dort arbeitenden Menschen dabei unterstützen, der zunehmenden Vielfalt gerecht zu werden?

Flüchtlingskinder haben die gleichen Rechte wie „deutsche“ Kinder. Hier müssen die Kommunen handeln und frühzeitig ihre Angebote erweitern, damit allen Eltern die eine Betreuung wünschen auch einen Kindergartenplatz für ihre Kinder angeboten werden kann.

6. Die bisherige Beschulung junger Flüchtlinge erlaubt den Besuch der Schulen bis zum 18. Lebensjahr. Flüchtlingen über 18 Jahre bleibt der Schulbesuch und damit die Chance auf Bildung und Ausbildung sowie Integrationsmöglichkeiten verwehrt. Es entsteht ein bildungs- arbeits­marktpolitischer und gesellschaftlicher Ausschluss. Damit werden Po­tentiale nicht genutzt.

Was werden Sie und Ihre Partei unmittelbar nach der Kommunalwahl unternehmen, um diese Potenziale miteinzubeziehen und diesen jun­gen Flüchtlingen die Schulpforte zu öffnen?

Der Bereich der Bildung ist nicht beim Landkreis Gießen, sondern beim Land Hessen angesiedelt. Es gibt aber bereits schon jetzt viele Möglichkeiten für Flüchtlinge über 18 Jahre (z.B. InteA-Klassen).

Link: https://kultusministerium.hessen.de/schule/individuelle-foerderung/sprachfoerderung/intensivklassen-beruflichen-schulen-intea

7. Ausländerbeiräte setzen sich seit Jahren für die Einführung eines kommu­nalen Wahlrechts für alle Ausländer ein. Wie stehen Sie zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger?

Auch dies ist keine Angelegenheit des Landkreises, sondern eine verfassungsrechtliche Frage! Bei Kommunalwahlen können EU-Bürger bereits heute wählen. Eine Erweiterung des Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger ist von der CDU nicht geplant. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit für Bürger, die sich bereits seit längerem in der EU aufhalten die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes anzunehmen. Wir sind der Meinung, dass das Wahlrecht eng mit der Staatsbürgerschaft zusammenhängt. Eine Änderung beim Wahlrecht ist aus Sicht der CDU nicht geplant.

8. Die ohnehin starken Migrationsbewegungen und die damit einherge­hende Multikulturalität und Pluralität der Gesellschaft haben durch die Flüchtlingswellen der letzten Jahre enorm zugenommen. Dieser Zu­wachs hat nicht nur Auswirkungen auf die Landes- oder Bundespolitik, sondern vor allem auf die Lokalpolitik, da wo Politik Menschen trifft. Welche konkreten Vorstellungen haben Sie zum Thema Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und inwiefern finden Sie die Ansätze der 90er Jahre im Jahr 2016 gelungen / zutreffend?

Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels sollten wir uns darum bemühen eine Ausbildung in der Kreisverwaltung noch besser zu bewerben und dabei besonders Jugendliche mit Migrationshintergrund animieren sich um eine Ausbildung beim Landkreis Gießen zu bewerben. Ansonsten unterstützen wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der interkulturellen Sensibilität in Form von Seminaren und Workshops für alle Mitarbeiter des Landkreises Gießen.