Um für Ausländer wichtige Themen selbst auf die Tagesordnung der Kreisgremien setzen zu können fordert der Ausländerbeirat seit vielen Jahren ein Antragsrecht.
Mit der Formulierung „Der Ausländerbeirat hat das Recht, Anträge an den Kreistag zu stellen“ wurde dieses jetzt in §19 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Gießen festgeschrieben, nachdem auf Initiative der CDU die einschränkende Bedingung „zu allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen“ aus der Formulierung gestrichen wurde.
Einstimmig beschloss das der Kreistag in seiner Sitzung am 7. November 2011 in Grünberg. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Freie Wähler dazu bekannt, ein Antragsrecht für den Ausländerbeirat rechtskonform einführen zu wollen. Der Vorsitzende des Kreisausländerbeirates recherchierte dazu die juristischen Hintergründe und konnte alle rechtlichen Bedenken ausräumen.
Mit dem Beschluss des Kreistages bekommt ein weiterer Ausländerbeirat in Hessen das Antragsrecht. Es ist ein wichtiges Signal an die Landesregierung, dass im Landkreis Gießen die Beteiligung der Migranten ernst genommen und gelebt wird. Die Entscheidung des Gießener Kreistages gibt auch der Forderung der agah (Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen), die Rechte der Ausländerbeiräte bei der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zu erweitern, Rückenwind. Beides wird nämlich aktuell in der hessischen Landespolitik verhandelt.
Jetzt können die vielen Menschen ohne deutschen Pass, die im Gießener Landkreis leben, arbeiten und Steuern zahlen, zumindest auf kommunaler Ebene mitbestimmen mit welchen Themen sich die Politikerinnen und Politiker auseinandersetzen.
Beim Ausländerbeirat wird dieser Erfolg jetzt erstmal gefeiert. Und: Die ersten Anträge werden schon vorbereitet.
Pressemitteilung des Vorsitzenden vom 9.11.2011